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Wir sind Mitglied des DVR, der FEVR und der ETSC

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Über uns

Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD) e.V. wurde im Jahr 2011 gegründet.
Sie vertritt als unabhängiger deutscher Dachverband die Interessen der deutschen Institutionen und Selbsthilfeeinrichtungen, die sich für den zum Schutz von Unfallopfern aus den Verkehrsbereichen Straße, Schiene, Wasser und Luft einsetzen und die die Sicherheit in diesen Bereichen verbessern wollen. Die VOD unterstützt ihre Mitglieds­organi­sationen ideell und materiell, z. B. durch politische Aktivitäten, Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungs­projekten, durch Veran­staltungen wie Netzwerk­treffen oder Symposien sowie durch fachliche Impulse.

Die VOD ist unabhängig. Sachfragen werden durch die VOD ohne Ansehen der beteiligten Personen und ohne Berück­sichtigung politischer Ansichten behandelt und beantwortet

Unsere Mitglieder

Unsere Mitglieder sind deutsche Organisationen und Verbände sowie Selbsthilfeeinrichtungen. Gemeinsam wollen wir sowohl die Lebensbedingungen von Verkehrsunfallopfern spürbar verbessern als auch die Verkehrsbedingungen so positiv verändern, dass es immer weniger Unfallopfer gibt. Zu diesem Zweck arbeiten wir sowohl national als auch im internationalen Verbund, das heißt innerhalb der Europäischen Union und zusammen mit der Weltgesundheits­organisation (WHO), die sich seit Jahren der Verkehrssicherheit angenommen haben.

2019 wurden in Deutschland fast 390.000 Verkehrsteilnehmer verletzt und 3.046 Menschen verloren ihr Leben. Alle zwei bis drei Stunden stirbt ein Mensch im Straßen­verkehr

Unsere Ziele

Verbesserung von Lebensbedingungen für Verkehr­sunfall­opfer

Zu diesem Zweck arbeitet die VOD sowohl national als auch im internationalen Verbund, das heißt innerhalb der Europäischen Union und zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die sich seit Jahren der Verkehrssicherheit angenommen hat.

Reduzierung der Opfer­zahlen im Straßen­verkehr

Der wichtigste Faktor im Straßenverkehr ist und bleibt der Mensch. Deshalb müssen die Aktivitäten zur Unfallvermeidung sich vor allem auf die besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer und solche mit hohem Risikopotential konzentrieren.

Rehabilitation von Verkehrsunfall­opfern

Die VOD sieht dringenden Handlungsbedarf, die Rechtsstellung sowie die physische und psychische Rehabilitation aller Opfer von Verkehrsunfällen grundlegend zu verbessern.

Ein wesentliches Ziel der VOD ist es zunächst, einen Beitrag zu leisten, Verkehrs­unfälle mit schweren Folgen zu verhindern. Die VOD steht somit unverrückbar zur „Vision Zero“. Auch die qualitative und quantitative Reduzierung von Verkehrs­unfallschäden ist für die VOD daher eine wichtige Aufgabe.

Unfälle sind in der Regel keine schicksal­hafte, unvermeid­bare Neben­er­schein­ung der Mobilität, sondern in den meisten Fällen die Folge vermeidbaren menschlichen Fehl­­verhaltens

Hilfe für Verkehrsunfall­opfer

Wichtig für Verkehrsunfallopfer und ihre Rechtsanwälte:

Nach einem Verkehrsunfall die gesundheitlichen Veränderungen und eingetretenen Schäden sofort erfassen: Hier finden Sie dazu die Anleitung.

VOD-Erfassungs­bogen

Der VOD-Erfassungs­bogen dient dazu die Folgen eines Verkehrs­unfalls zu erfassen. Ihre Angaben im Bogen ermöglichen es Fach­kräften, einen Überblick über die Folgen des Verkehrs­unfalls zu erhalten. Damit hilft der VOD-Erfassungs­bogen bei der Schaden­regulierung. Dadurch können später ggf. schwierige medizinische Begut­achtungen reduziert bzw. vermiedenwerden. Über Ihre Rechte als Patient informiert Sie zudem ein kurzer Artikel.
Wir empfehlen Ihnen, den VOD-Erfassungs­bogen zeitnah nach dem Unfall selbst oder durch eine Vertrauens­person auszufüllen.

Hinweise für Verkehrs­unfall­opfer und deren Angehörige

Was ist bei einer Begutachtung zu beachten?

Hilfefinder

Zusammen mit dem Deutschen Verkehrs­sicherheits­rat e.V. (DVR) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat die VOD ein Internet­portal für Verkehrs­unfall­opfer mit psychischen Schwierig­keiten erarbeitet, das Ihnen das Finden von Beratungs- und Therapie­möglichkeiten erleichtert.
Auf Hilfefinder.de können Sie sich rund um das Thema „Psychische Folgen nach Straßen­verkehrs­unfällen“ informieren.

Medizinische Re­habi­litations­­maßnahmen

Die Kfz-Versicherer wollen die medizinische Versorgung für Schwerverletzte verbessern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) hat deshalb das Informations­netzwerk Reha gegründet und hält im folgenden Beitrag wertvolle Informationen sowie ein Infoblatt für Sie bereit.


Hilfe­netz­werk der VOD

Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD) e.V. unterstützt alle von einem Unfall betroffenen Menschen, die sich mit einem Problem oder einer Frage an uns wenden. Mehr Informationen über die Gründung des Hilfenetzwerkes der VOD finden Sie Hier.
Unsere Leistungen sind kostenfrei.

✓ Psychische Beratung und Therapie
✓ Haft­pflicht­versicherungs­recht
✓ Rehabilitation
✓ Sozialrecht (z. B. zu Kranken-, Renten-, Unfall­versicherungs- und Schwer­be­hinderten­recht, Opfer­entschädi­gungs­gesetz)


Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und erläutern Sie uns kurz Ihr Anliegen.
Wir finden in unserem Team passende Ansprech­partner, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, unser Hilfeangebot ersetzt keine Rechtsberatung!

Telefon: 0800 806 33 38
E-Mail: beratung(at)vod-ev.org


Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn Sie eingewilligt haben. Vorab möchten wir Sie mit dieser Datenschutzerklärung über die gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie die Verwendung, Speicherung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte informieren.


Das Opfer­entschädi­gungs­gesetz (OEG)

ist ein deutsches Bundesgesetz im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts. Es trat am 7. Januar 1985 in Kraft. Es löste das bisherige OEG vom 15. Mai 1976 ab.
Das Gesetz gilt nach § 68 SGB als besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches.


Opfer nicht benachteiligen (§109 SGG)

Opfer dürfen bei psychologischen Fragestellungen nicht benachteiligt werden. Eine Aktualisierung des §109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist dringend erforderlich, da Begutachtungen durch Psychologische Psychotherapeuten durch den veralteten §109 verhindert werden.

Aktuelles

Hier finden Sie interessante Beiträge zum Thema Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit.
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Termine im Schnellüberblick

Zur Gruppe der Opfer gehören aber auch die­jenigen, die durch eine Un­­acht­sam­keit einen großen Schaden angerichtet haben

Medien der VOD

Unter der Themen-Kategorie "Medien der VOD" finden Sie Artikel, Videos, Jahresberichte, Pressemitteilungen und weitere Beiträge von und über die Verkehrsunfall-Opferhilfe-Deutschland.

Videos der VOD

Für die Verkehrssicherheitsarbeit mit jungen Menschen hat die VOD und die Polizei NRW Videos herstellen lassen, die junge Menschen ansprechen und sie nachdenklich machen sollen.

Von über 65.000 Schwerver­letzten Verkehrsteil­nehmern im Jahr kämpfen 15.000 Menschen um Ihr Überleben und leiden ihr Leben lang an den Folgen

Helfen Sie uns

Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) ist ein gemeinnütziger Verein. Neben unserem gesellschaftlichen und politischen Engagement wollen wir auch Hilfesuchende unmittelbar materiell unterstützen. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe und Ihre Spenden angewiesen.

Spenden Sie an:

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)
Kontonummer: 553446
Bankleitzahl: 40050150
Bank: Sparkasse Münsterland Ost
BIC: WELADED1MST
IBAN: DE43 4005 0150 0000 5534 46

Sie sind Richterin/Richter oder Staatsanwältin/Staatsanwalt an einem Gericht?

Ihre Unterstützung ist willkommen! Gerne können Sie uns Geldauflagen (Bußgelder, etc.) in Verfahren anweisen. Wir sind unter Kennziffer E - 07832 in der Online-Datenbank der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf – Zentralstelle Geldauflagen – registriert.

Nach Gesetz zur Modern­isierung des Besteuerungs­verfahrens (StModernG) dürfen Be­scheini­gungen für Geld­spenden maschinell erstellt werden. Deshalb versenden wir ab dem 01.01.2020 elektronische Spenden­bescheinigungen.
Wir bitten Sie daher, neben Namen und gültiger Anschrift, auch Ihre E-Mail-­Adresse zu benennen.
Das Verfahren ist unserem Finanzamt gegenüber angezeigt und wir verpflichten uns zur Einhaltung der Voraus­setzungen zur Anwendung des Verfahrens. Wir weisen darauf hin, dass wir Spendenquittungen nur noch elektronisch versenden.
WICHTIG:
Bei Spenden bis 300 Euro an gemeinnützige Organisationen, die sogenannte „Kleinbetragsspende“, entfällt die Notwendigkeit eines Nachweises.
Als Spendennachweis genügt hier dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag mit dem Verwendungszweck „Spende“ ersichtlich sind.
(Quelle: § 50 Abs. 4 Ziff 2 EStDV)

Verkehrs­systeme sollen dem Menschen dienen und uns allen einen sicheren und komfortablen Lebens­standard sichern sowie unsere Volks­wirtschaft fördern

Kontakt





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Verkehrsunfall-Opferhilfe-Deutschland e.V. (VOD)
Hochschule für Polizei
und öffentliche Verwaltung NRW
Abteilung Münster
Nevinghoff 8/10
48147 Münster

  • Telefon: 0800 806 33 38
  • E-Mail: info@vod-ev.org

Presseanfragen bitte an:

  • E-Mail: pressestelle@vod-ev.org

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Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), Münster